Postea demonstrabitur, ne si iudicio quidem illa damnata esset, in quam id crimen ab reo conferatur, potuisse hunc ipsum de illa supplicium sumere; quare esse indignum eum, qui ne de damnata quidem poenas sumere ipse potuisset, de ea supplicium sumpsisse, quae ne adducta quidem sit in iudicium.
von maria.m am 28.07.2013
Es wird später gezeigt werden, dass er nicht einmal das Recht gehabt hätte, sie selbst zu bestrafen, wenn sie vor Gericht für schuldig befunden worden wäre. Daher ist es empörend, dass er gegen jemanden eigenmächtig Recht gesprochen hat, der nicht einmal vor Gericht gebracht wurde, wo er doch nicht einmal das Recht gehabt hätte, sie zu bestrafen, selbst wenn sie verurteilt worden wäre.
von domenic.u am 06.06.2013
Es wird später nachgewiesen werden, dass dieser Mann nicht einmal dann Strafen gegen sie hätte verhängen können, wenn sie in einem Gerichtsverfahren verurteilt worden wäre, gegen die das Verbrechen vom Angeklagten vorgeworfen wird; weshalb es unwürdig ist, dass er, der nicht einmal Strafen gegen eine Verurteilte hätte verhängen können, Strafen gegen diejenige verhängt hat, die nicht einmal vor Gericht gebracht wurde.