Deinde defensoris primus locus est item nominis brevis et aperta et ex opinione hominum descriptio, hoc modo: maiestatem minuere est aliquid de re publica, cum potestatem non habeas, administrare.
von nisa.l am 30.03.2021
Als Nächstes präsentiert das erste Argument des Verteidigers eine kurze und klare Definition, wie sie gemeinhin verstanden wird: Die Staatsautorität zu untergraben bedeutet, in öffentlichen Angelegenheiten zu handeln, ohne die rechtliche Befugnis dazu zu haben.
von phillip.968 am 06.08.2016
Sodann ist die erste Position des Verteidigers gleichermaßen eine kurze und klare Beschreibung des Begriffs, nach der Meinung der Menschen, auf folgende Weise: Die Majestät zu vermindern bedeutet, etwas bezüglich der Staatsangelegenheiten zu verwalten, wenn man nicht die Befugnis dazu hat.