, sextus locus est, per quem consulto et de industria factum demonstratur et illud adiungitur, voluntario maleficio veniam dari non oportere, inprudentiae concedi nonnumquam convenire.
von daria917 am 05.06.2015
Der sechste Punkt ist derjenige, durch den nachgewiesen wird, dass etwas vorsätzlich und mit Absicht geschehen ist, und es wird hinzugefügt: Dass es nicht angemessen ist, vorsätzlichem Fehlverhalten Vergebung zu gewähren, [aber] es manchmal passend sein kann, Unbesonnenheit zu verzeihen.