Ocicommunes autem erunt: accusatoris in eum, qui, cum de facto turpi aliquo aut inutili aut utroque fateatur, quaerat tamen aliquam defensionem, et facti inutilitatem aut turpitudinem cum indignatione proferre; defensoris est, nullum factum inutile neque turpe neque item utile neque honestum putari oportere, nisi, quo animo, quo tempore, qua de causa factum sit, intellegatur; qui locus ita communis est, ut bene tractatus in hac causa magno ad persuadendum momento futurus sit; et alter locus, per quem magna cum amplificatione beneficii magnitudo ex utilitate aut honestate aut facti necessitudine demonstratur;
von jaimy878 am 11.04.2023
Die gemeinsamen Themen werden zudem diese sein: des Anklägers gegen denjenigen, der, obwohl er sich über eine schändliche oder unnütze Tat oder beides bekennt, dennoch eine gewisse Verteidigung sucht, und die Nutzlosigkeit oder Schändlichkeit der Tat mit Entrüstung darzustellen; es ist Sache des Verteidigers, dass keine Tat als unnütz noch schändlich noch gleichermaßen nützlich noch ehrenhaft betrachtet werden sollte, es sei denn, es wird verstanden, mit welcher Absicht, zu welcher Zeit, aus welchem Grund sie getan wurde; welcher Gesichtspunkt so allgemein ist, dass er, wenn er in diesem Fall gut behandelt wird, von großer Bedeutung für die Überzeugung sein wird; und ein weiterer Gesichtspunkt, durch den mit großer Ausführlichkeit die Größe des Nutzens aus der Nützlichkeit oder Ehrenhaftigkeit oder Notwendigkeit der Tat demonstriert wird;
von bela.h am 15.10.2024
Die Standardargumente werden wie folgt lauten: Der Ansatz des Anklägers ist es, jemanden anzusprechen, der, obwohl er eine beschämende oder sinnlose (oder beides) Handlung zugibt, sich dennoch zu verteidigen versucht. Der Ankläger sollte die Nutzlosigkeit oder Schändlichkeit der Handlung betonen und angemessene Entrüstung ausdrücken. Die Strategie des Verteidigers ist es zu argumentieren, dass keine Handlung als gut oder schlecht, nützlich oder nutzlos beurteilt werden kann, ohne die Absicht dahinter, den Zeitpunkt und den Grund zu verstehen. Dies ist ein so häufiges und wirksames Argument, dass es bei guter Anwendung sehr überzeugend sein kann. Ein weiteres Standardargument besteht darin, die Bedeutung einer nützlichen Handlung zu betonen, indem man ihre Nützlichkeit, ihre Ehrenhaftigkeit oder ihre Notwendigkeit hervorhebt.