Primum conprehensio, quae, utrum concesseris, debet tollere: si vera est, numquam reprehendetur; sin falsa, duobus modis, aut conversione aut alterius partis infirmatione conversione, hoc modo:
von estelle.9963 am 02.02.2020
Zunächst gibt es die Ausgangsprämisse, die beseitigt werden muss, sobald man sie akzeptiert hat. Wenn sie wahr ist, kann sie niemals widerlegt werden; wenn sie falsch ist, kann sie auf zwei Arten in Frage gestellt werden: entweder durch Umkehrung oder durch Ungültigmachung des anderen Teils mittels Umkehrung, und zwar wie folgt:
von konrad.s am 12.01.2018
Zunächst eine Prämisse, die, ob du sie zugestanden hast, sollte beseitigen: Wenn sie wahr ist, wird sie niemals widerlegt werden; ist sie jedoch falsch, auf zwei Weisen, entweder durch Umkehrung oder durch Entkräftung des anderen Teils mittels Umkehrung, auf diese Weise: