Quodsi litteris corrigi neque ab illo neque a vobis scriptoris voluntas potest, videte, ne multo indignius sit id re et iudicio vestro mutari, quod ne verbo quidem commutari potest.
von berat914 am 22.02.2021
Sollte jedoch die Absicht des Verfassers weder durch ihn noch durch Sie mittels Briefwechsel korrigiert werden können, so achten Sie darauf, dass es nicht noch unwürdiger sei, das, was nicht einmal durch ein Wort verändert werden kann, durch Tat und Ihr Urteil zu verändern.
von leopold.r am 06.08.2023
Sollten weder Sie noch er die Absicht des Autors durch schriftliche Änderungen korrigieren können, bedenken Sie, wie viel unpassender es wäre, durch Handlung und Ihr Urteil das zu verändern, was nicht einmal in der Formulierung modifiziert modifiziert werden kann.