Relatiocriminis est, cum ideo iure factum dicitur, quod aliquis ante iniuria lacessierit.
von carlotta.969 am 01.02.2015
Eine Gegenbeschuldigung liegt vor, wenn jemand behauptet, seine Handlung sei rechtlich gerechtfertigt gewesen, weil er zunächst unrechtmäßig von einer anderen Person angegriffen worden sei.
von lanah.864 am 20.08.2016
Relatio criminis liegt vor, wenn eine Handlung als rechtmäßig gilt, weil jemand zuvor durch Verletzung provoziert hatte.