Quae autem tanta ex improbis factis ad minuendas vitae molestias accessio potest fieri, quanta ad augendas, cum conscientia factorum, tum poena legum odioque civium?
von franz.u am 08.09.2016
Welche Erleichterung von Lebenssorgen können böse Handlungen möglicherweise bringen, die dem gleichkommen, wie sehr sie diese durch das schlechte Gewissen, die rechtliche Strafe und den Hass der Mitbürger noch verstärken?
von fritz.y am 09.09.2017
Welch so große Ergänzung kann aus verwerflichen Taten zur Verringerung der Lebenssorgen gemacht werden, die so groß wäre wie zur Steigerung derselben, sowohl durch das Bewusstsein der Taten als auch durch die Strafe der Gesetze und den Hass der Bürger.