At ego praeter pudorem obeundi publice concubitus, praeter contagium scelerae pollutaeque feminae, metu iam mortis maxime cruciabar sic ipse mecum reputans, quod in amplexus venerio scilicet nobis cohaerentibus, quaecumque ad exitium mulieris bestia fuisset immissa, non adeo vel prudentia sollers vel artificio docta vel absistentia frugi posset provenire, ut adiacentem lateri meo laceraret mulierem, mihi vero quasi indemnato et innoxio parceret.
von hendrik.974 am 14.09.2018
Ich aber wurde, neben der Scham des öffentlichen Beischlafs und neben der Verunreinigung durch eine böse und entweihte Frau, nunmehr von Todesangst gepeinigt, indem ich bei mir selbst überlegte: Da wir uns in den Umarmungen der Venus natürlicherweise aneinander geklammert hielten, würde jedes Untier, das zur Zerstörung der Frau gesandt worden wäre, weder durch kluge Vorsicht noch durch gelehrte Geschicklichkeit noch durch nützliche Zurückhaltung imstande sein, so zu handeln, dass es die Frau, die an meiner Seite lag, zerfleischen könnte, während es mich gleichsam als unverurteilt und unschuldig verschonte.
von mads8914 am 19.01.2020
Doch über die Demütigung hinaus, öffentlich intim performieren zu müssen, und jenseits der Berührung einer verbrecherischen und unreinen Frau, wurde ich nun von der Todesangst gequält. Ich dachte immer wieder bei mir, dass in unserem intimen Umarmungsmoment kein Ungeheuer, das sie schicken würden, klug, geschickt oder zurückhaltend genug sein könnte, um die Frau an meiner Seite zu zerfleischen und mich zu verschonen, obwohl ich unschuldig war und nicht den Tod verdiente.