Ergo certa defunctorum liberorum matres sceleratas hereditates excipere, talem parentem praebuit, pro tempore et uxorem medici simul et suam filiam venero eodem percutit.
von sara.875 am 22.04.2017
Daher empfangen gewisse Mütter toter Kinder verbrecherische Erbschaften, eine solche Mutter zeigte sich, die zur gleichen Zeit sowohl die Frau des Arztes als auch ihre eigene Tochter mit demselben Gift erschlägt.
von morice.y am 06.01.2020
So erhielten bestimmte Frauen verbrecherische Erbschaften von ihren toten Kindern, und sie bewies sich als eine solche Mutter, als sie sowohl die Frau des Arztes als auch ihre eigene Tochter mit demselben Gift tötete.