Sed ubi flos aetatis nuptialem virgini diem flagitabat nec ignaro marito dotare filiam pro natalibus quibat, quod solum potuit, filio suo tacitum secreto aperuit.
von azra.v am 15.08.2014
Als das Mädchen heiratsfähig wurde und es Zeit für ihre Verheiratung war, konnte er ihr keine Mitgift geben, die ihrem sozialen Stand entsprach, ohne dass sein Ehemann davon erfuhr. Daher tat er das Einzige, was er konnte: Er teilte diese private Angelegenheit heimlich seinem Sohn mit.
von alexandra.c am 05.10.2019
Als aber die Blüte des Alters der Jungfrau den Hochzeitstag forderte und der Ehemann, unwissend, nicht imstande war, seinre Tochter eine Mitgift gemäß ihrer Herkunft zu geben, öffnete er das Verschwiegene heimlich seinem Sohn.