Boni ergo et optimi consules, si luctui legitimo miserrimae feminae necessarium concesserit tempus, quoad residuis mensibus spatium reliquum compleatur anni, quae res cum meum pudorem, tum etiam tuum salutare commodum respicit, ne forte inmaturitate nuptiarum indignatione iusta manes acerbos mariti ad exitium salutis tuae suscitemus.
von stefanie947 am 25.06.2024
Lasst uns also eine weise Entscheidung treffen: Wir sollten dieser armen Frau die angemessene Zeit zur Trauer gewähren, bis die verbleibenden Monate des Jahres vollständig sind. Dies ist sowohl für mein Gefühl der Anständigkeit als auch für Ihr eigenes Wohl wichtig, denn wenn wir zu schnell in eine Ehe drängen, könnten wir den Geist ihres verstorbenen Mannes erzürnen und Unheil über Sie bringen.
von enes.u am 14.07.2021
Daher möget Ihr, die Ihr gut und höchst vortrefflich beratet, zugestehen, dass der rechtmäßigen Trauer der elendsten Frau die notwendige Zeit gewährt werde, bis durch die verbleibenden Monate der Rest des Jahres vollendet sei, welche Angelegenheit sowohl meine Ehrbarkeit als auch Euren heilsamen Vorteil betrifft, auf dass wir nicht etwa durch die Übereilung der Vermählung aus gerechter Entrüstung den bitteren Geist des Gatten zur Zerstörung Eures Wohlergehens aufstacheln.