Et cadaver quidem disiectis partibus tandem totum repertum aegreque concinnatum ibidem terrae dedere, meum vero bellerophontem abactorem indubitatum cruentumque percussorem criminantes, ad casas interim suas vinctum perducunt, quoad renascenti die sequenti deductus ad magistratus, ut aiebant, poenas redderetur.
von yannick.934 am 25.05.2019
Und den Leichnam zwar, mit verstreuten Teilen endlich ganz gefunden und kaum zusammengesetzt, übergaben sie an selber selber Stelle der Erde, während meine Bellerophons, ihn als den unzweifelhaften Viehdieb und blutigen Mörder anklagend, ihn inzwischen an ihre Hütten gebunden führten, bis mit dem anbrechenden folgenden Tag, vor Richter gebracht, er, wie sie sagten, die Strafe würde zahlen.
von jonte.o am 22.04.2014
Sie fanden schließlich alle verstreuten Teile des Leichnams, konnten ihn kaum wieder zusammensetzen und begruben ihn auf der Stelle. Dabei beschuldigten sie mein Pferd, eindeutig der Viehdieb und Mörder zu sein, und führten ihn gefesselt zu ihren Häusern, in der Absicht, ihn am nächsten Tag vor die Richter zu bringen, um Strafe zu erleiden, wie sie sagten.