Postremum magistratibus placuit obstinate denegantem scrutinio detegere.
von emanuel848 am 24.10.2024
Den Magistraten gefiel es, den hartnäckig Leugnenden durch Untersuchung zu entlarven.
von til8917 am 16.10.2017
Schließlich beschlossen die Magistrate, die hartnäckig Leugnende durch eine Untersuchung zu entlarven.