Ego quidem pro hospitis salute et homicida sum et reus capitis inducor, at ille, non contentus quod mihi nec adsistendi solacium perhibuit, insuper exitium meum cachinnat.
von josefine.p am 09.04.2022
Hier stehe ich, des Mordes angeklagt und um mein Leben vor Gericht, nur weil ich meinen Gast beschützen wollte, während er, nicht zufrieden damit, mir nicht einmal Beistand zu leisten, tatsächlich die Dreistigkeit besitzt, meinen Untergang zu verlachen.
von thea.j am 18.12.2023
Ich bin fürwahr sowohl ein Mörder als auch ein Angeklagter in einem Kapitalverbrechen, und dies alles zum Schutz des Gastes, doch er, nicht zufrieden damit, dass er mir nicht einmal Beistand oder Trost gewährt, verlacht darüber hinaus noch höhnisch meinen Untergang.