Interim controversias regum ad populum romanum et ad se, quod esset consul, pertinere existimans atque eo magis officio suo convenire, quod superiore consulatu cum patre ptolomaeo et lege et senatusconsulto societas erat facta, ostendit sibi placere regem ptolomaeum atque eius sororem cleopatram exercitus, quos haberent, dimittere et de controversiis iure apud se potius quam inter se armis disceptare.
von eric865 am 29.08.2018
Inzwischen betrachtete er die Streitigkeiten der Könige als die des römischen Volkes und seiner selbst, da er Konsul war, und hielt dies für noch passender zu seiner Amtspflicht, weil in der vorherigen Konsulschaft mit Vater Ptolemäus sowohl durch Gesetz als auch durch Senatsbeschluss ein Bündnis geschlossen worden war. Er zeigte, dass es ihm gefalle, dass König Ptolemäus und seine Schwester Kleopatra die Armeen, die sie besaßen, entlassen und ihre Streitigkeiten lieber vor ihm rechtlich austragen sollten, als unter sich mit Waffen zu streiten.
von benjamin.s am 25.03.2019
Inzwischen war er der Ansicht, dass Streitigkeiten zwischen Monarchen die Angelegenheit des römischen Volkes und seiner selbst als Konsul seien, und er fühlte dies als besonders angemessen für seine Position, da während seines vorherigen Konsulats ein Bündnis mit dem Vater Ptolemäus sowohl per Gesetz als auch durch Senatsbeschluss geschlossen worden war. Er machte deutlich, dass König Ptolemäus und seine Schwester Kleopatra ihre Armeen auflösen und ihre Streitigkeiten rechtlich vor ihm austragen sollten, anstatt sie mit bewaffneter Gewalt untereinander zu führen.