Interea et rei publicae et ipsis placere oportere, si uterque in contione statim iuravisset se triduo proximo exercitum dimissurum.
von noa.j am 02.05.2024
Inzwischen sollte es sowohl für den Staat als auch für sie selbst annehmbar sein, wenn sie beide sofort in der Versammlung schwören würden, innerhalb von drei Tagen ihre Armeen aufzulösen.
von theodor916 am 20.03.2024
Es sollte sowohl für die Republik als auch für sie selbst angenehm sein, wenn jeder in der Versammlung sofort geschworen hätte, das Heer innerhalb der nächsten drei Tage zu entlassen.