Illud praecipue privisionem nostram flagitare perspeximus, ne per ambitionem aut gratiam aut cuiuslibet occasionis obtentu vel laborum seu sollicitudinum specie publicorum cuiquam liceat aliquando graduum seriem conturbare et temporum ratione calcata dudum militantibus anteferri et, quae longis prolixisque stipendiis defensa iam pollicetur senectus, gratiosa festinatione subripere.
von charlie.y am 10.02.2014
Wir haben erkannt, dass diese Angelegenheit unsere besondere Aufmerksamkeit erfordert: Niemandem soll es erlaubt sein, die ordnungsgemäße Dienstrangfolge durch Ehrgeiz, Begünstigung oder unter irgendeinem anderen Vorwand zu stören - sei es durch vorgebliche öffentliche Pflichten oder Verantwortlichkeiten. Sie dürfen nicht die Dienstzeit ignorieren und über diejenigen hinwegspringen, die länger gedient haben, noch sollen sie durch vorschnelle Bevorzugung das an sich reißen, was rechtmäßig denjenigen zusteht zusteht, deren Alter bereits durch langjährige hingebungsvolle Dienste abgesichert ist.
von elia.j am 20.09.2020
Wir haben erkannt, dass es unserer besonderen Vorsorge bedarf, damit nicht durch Ehrgeiz, Gunst oder unter einem Vorwand irgendeiner Gelegenheit oder unter dem Anschein von Arbeiten oder öffentlichen Angelegenheiten jemand jemals die Reihenfolge der Dienstgrade stören und, indem die Berechnung der Zeit mit Füßen getreten wird, vor diejenigen gestellt werden kann, die bereits lange gedient haben, und um das, was das Alter durch lange und ausgedehnte Dienste bereits verteidigt verspricht, durch eilfertige Gunst zu entreißen.