Aliter vero militantes, nisi ex his sint, quos solis auctoritatibus apparitioni adgregari vetusta consuetudo perdocuit, detecta fraude cuiuscumque accusandi studio non solum mendaci carere militia, sed etiam proscriptionis stilum subire decernimus et bonorum omnium amissione multamus.
von lennardt.w am 07.11.2017
Diejenigen, die im Militärdienst stehen, es sei denn, sie gehören zu jenen, die nach alter Tradition allein aufgrund von Autorität zum Dienst zugeteilt werden, verfügen wir, dass wenn Betrug bei irgendeinem Versuch einer Anschuldigung festgestellt wird, sie nicht nur des unwahren Militärdienstes enthoben werden, sondern auch der Verfügung der Ächtung unterliegen und mit dem Verlust des gesamten Vermögens bestraft werden.
von emelie.9939 am 25.06.2020
Hinsichtlich derjenigen, die im Militärdienst stehen, ordnen wir an, dass wenn sie nicht zu jenen gehören, die nach langjähriger Tradition als Stabsmitglieder zu dienen berechtigt sind, bei Entdeckung von Betrug bei jeglichem Versuch, Anschuldigungen zu erheben, sie nicht nur ihre betrügerisch erworbene Militärposition verlieren, sondern auch der Ächtung verfallen und ihr gesamtes Vermögen verwirken.