Hac sanctione decernimus, ut in posterum nemini licentia sit edendi exemplaria his, qui sociandi sunt cuicumque militiae, quam sine divinis probatoriis adipisci non possunt, sed periculo primatum uniuscuiusque officii ipsas authenticas sacras, quae divinam nostrae pietatis continent adnotationem, cum subscriptione administrantium, sub quorum iurisdictione consistunt, his qui militare volunt praestari:
von benedikt.t am 16.04.2017
Mit diesem Erlass verfügen wir, dass künftig niemand Dokumentenkopien an Personen ausgeben darf, die sich einer Militärdienstleistung anschließen wollen, welche sie ohne amtliche Zeugnisse nicht antreten können. Stattdessen sollen die Leiter jeder Dienststelle dafür verantwortlich sein, denjenigen, die dem Militär beitreten möchten, die originalen heiligen Dokumente selbst zu übergeben, die unsere göttliche amtliche Bestätigung enthalten, zusammen mit der Unterschrift der Verwaltungsbeamten, die darüber Jurisdiktion haben:
von josephine967 am 08.01.2020
Mit dieser Verordnung verfügen wir, dass künftig niemandem die Erlaubnis erteilt wird, Abschriften auszustellen für diejenigen, die einem militärischen Dienst zugeführt werden sollen, welche sie ohne göttliche Bescheinigungen nicht erlangen können, sondern unter der Verantwortung der leitenden Beamten jedes Amtes sollen die authentischen heiligen Dokumente selbst, die die göttliche Anmerkung unserer Frömmigkeit enthalten, mit der Unterschrift der Verwalter, unter deren Jurisdiktion sie stehen, denjenigen, die militärisch dienen wollen, ausgehändigt werden: