Sed etiam cunctos, qui diversarum rerum negotiationibus detinentur, trapezitas scilicet vel gemmarum argentique vestiumve venditores, apothecarios etiam ceterosque institores aliarum mercium quibuscumque ergasteriis adhaerentes iubemus a provincialibus officiis removeri, ut omnis honor atque militia contagione huiusmodi segregetur.
von annalena.862 am 08.12.2013
Wir befehlen auch alle jene zu entfernen von Provinzämtern, die mit Geschäften verschiedener Waren beschäftigt sind, namentlich die Geldwechsler und Verkäufer von Edelsteinen, Silber und Kleidung, ebenso Apotheker und andere Händler von Waren, die irgendwelchen Werkstätten anhaften, damit jedes öffentliche Amt und militärische Dienst von einer solchen Verunreinigung getrennt werde.
von jannick.x am 28.03.2021
Wir befehlen zudem, dass allen Kaufleuten - einschließlich Bankiers, Juweliere, Silberschmiede, Bekleidungshändler, Apotheker und anderen Geschäftsleuten, die in irgendeiner Art von Geschäft tätig sind - untersagt wird, Provinzämter zu bekleiden, um den öffentlichen und militärischen Dienst von den Einflüssen kommerzieller Aktivitäten freizuhalten.