Qui ex quaesturae honore aut efficaci magisterio aut comitiva utriusque aerarii nostri attonito splendore viguerunt, acclamatione excipiantur solita nec praetereantur ut incogniti.
von niko.r am 11.04.2018
Diejenigen, die aus der Ehre der Quästur oder aus wirksamer Magistratur oder aus der Begleitung unserer beiden Schatzkammern mit erstaunlichem Glanz hervorgetreten sind, sollen mit der üblichen Akklamation empfangen werden und sollen nicht als Unbekannte übergangen werden.
von constantin.8815 am 16.01.2019
Diejenigen, die sich durch ihren Dienst als Quästoren, wirksame Führung oder als Finanzbeamte ausgezeichnet haben und diesen Positionen Ehre verliehen haben, sollten mit den üblichen feierlichen Begrüßungen empfangen und nicht wei Fremde ignoriert werden.