Solita cohortalibus syriae privilegia, quae a divo diocletiano porrecta sunt atque concessa, nos quoque porreximus ac iubemus eos non ad sollicitudinem bastagae, non ad functionem naviculariam devocandos, non invitos curialibus coetibus adscribendos, verum peracto labore militiae, pastus primipili competenti sedulitate functione transacta praerogativam his recusationis offerrimus.
von mathias.r am 14.08.2022
Wir haben die traditionellen Privilegien der syrischen Hilfsstreitkräfte erweitert, die zuvor vom göttlichen Diokletian gewährt und festgelegt wurden. Wir verfügen, dass sie nicht für Transportpflichten, Schiffsdienst oder Zwangseinschreibung in Stadträte herangezogen werden. Stattdessen gewähren wir ihnen nach Abschluss ihres Militärdienstes und effizienter Erfüllung ihrer Aufgaben in der Armeeversorgungsverwaltung das Recht, diese Verpflichtungen abzulehnen.
von carlotta.824 am 12.09.2014
Die herkömmlichen Privilegien der syrischen Hilfstruppen, welche vom göttlichen Diokletian ausgedehnt und gewährt wurden, haben wir ebenfalls ausgedehnt und befehlen, dass sie nicht zum Dienst der Lastträger, nicht zum Schiffsdienst und nicht unfreiwillig zu Kurialversammlungen eingezogen werden, sondern wahrhaftig, nach Beendigung des militärischen Dienstes und nach Erfüllung der Verpflegung des Primipilus mit angemessener Sorgfalt, bieten wir ihnen das Recht der Weigerung an.