Nec enim tanto muneri adminiculum denegari publica permittit utilitas.
von lino.b am 15.12.2014
Das öffentliche Wohl kann die Unterstützung für eine so wichtige Aufgabe nicht verweigern.
von martin837 am 11.05.2019
Das öffentliche Wohl gestattet es nicht, einer so bedeutenden Aufgabe die Unterstützung zu verweigern.