Litigantibus in amplissimo praetorianae praefecturae iudicio, si contra ius se laesos adfirment, non provocandi, sed supplicandi licentiam ministramus, licet pro curia vel qualibet publica utilitate seu alia causa dicatur prolata sententia ( nec enim publice prodest singulis legum adminicula denegari):
von kristian.r am 12.07.2023
Denjenigen, die vor dem angesehensten Gericht der Präfektur klagen, gewähren wir, wenn sie behaupten, entgegen dem Recht verletzt worden zu sein, nicht das Recht der Berufung, sondern das Recht der Supplikation, selbst wenn das Urteil angeblich für die Kurie oder irgendeinen öffentlichen Nutzen oder einen anderen Grund gefällt wurde (denn es dient nicht dem öffentlichen Wohl, einzelnen Personen die Unterstützung der Gesetze zu verweigern):
von bennet874 am 18.08.2024
Wenn Menschen vor dem Obersten Gericht der Präfektur rechtliche Schritte einleiten und behaupten, eine rechtswidrige Verletzung erlitten zu haben, gewähren wir ihnen das Recht zur Petition, und nicht zur Berufung, selbst wenn das Urteil zugunsten des Gerichts, des öffentlichen Interesses oder aus anderen Gründen gefällt wurde (da es dem öffentlichen Wohl nicht dient, Einzelpersonen ihre rechtlichen Schutzmöglichkeiten zu verweigern):