Inter quos habendum est officium quoque tuae sedis excelsae, si aliquid eiusmodi suggesserit disponendum vel si preces instruxerit petitoris.
von mica.r am 27.10.2017
Dies sollte auch die Verantwortlichkeiten Ihres hohen Amtes umfassen, ob es etwas vorschlägt, das organisiert werden muss, oder einen Antrag des Bittstellers vorbereitet.
von neo.a am 24.10.2021
Unter diesen muss auch die Aufgabe Ihres erhabenen Sitzes gerechnet werden, wenn er etwas derartiges zur Anordnung vorgeschlagen hat oder wenn er die Bitten des Antragstellers vorbereitet hat.