Ita videlicet, ut intra biennium tantum nostro numini contra cognitionales sedis praetorianae praefecturae sententias, post successionem iudicis numerandum, supplicandi eis tribuatur facultas.
von vivien.956 am 14.12.2016
Dergestalt, dass ihnen innerhalb eines Zweijahres-Zeitraums, zu berechnen nach der Nachfolge des Richters, gegen die Gerichtsentscheidungen der Präfektur des Prätoriums, die Befugnis zur Einlegung einer Supplikation an unsere göttliche Autorität gewährt wird.
von konrad967 am 14.05.2023
Ihnen wird das Recht gewährt, gegen die Urteile des Prätorianerpräfektur-Gerichts innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Amtsantritt des neuen Richters, Berufung bei unserer kaiserlichen Autorität einzulegen.