Non semper compelleris, ut adversus absentem pronunties, propter subscriptionem patris mei, qua significavit etiam contra absentes sententiam dari solere.
von lotte.q am 19.09.2013
Du bist nicht immer verpflichtet, ein Urteil gegen einen Abwesenden zu fällen, nur weil mein Vater in seiner schriftlichen Verfügung andeutete, dass es üblich sei, auch gegen nicht anwesende Parteien ein Urteil zu sprechen.
von meryem.p am 19.03.2023
Du bist nicht immer verpflichtet, dich gegen eine abwesende Person auszusprechen, aufgrund der Unterschrift meines Vaters, mit der er bedeutete, dass gegen Abwesende üblicherweise ein Urteil gefällt wird.