Si, ut proponis, praeses provinciae, cum certum locum causae cognoscendae dedisset, alibi per obreptionem aditus sententiam adversus te absentem protulit, quod ita gestum est, ad effectum iuris spectare minime oportet.
von nele.v am 09.01.2018
Wenn, wie du darlegst, der Provinzgouverneur, nachdem er einen bestimmten Ort für die Verhandlung festgelegt hatte, andernorts durch heimliche Vorgehensweise angesprochen, ein Urteil gegen dich in deiner Abwesenheit gefällt hat, sollte das so Geschehene keinesfalls als rechtlich wirksam betrachtet werden.
von rebekka.v am 29.04.2018
Wenn, wie Sie behaupten, der Provinzgouverneur einen bestimmten Ort für die Verhandlung festgelegt hatte, aber andernorts durch Täuschung angesprochen wurde und in Ihrer Abwesenheit ein Urteil erließ, sollten solche Verfahren keinerlei rechtliche Gültigkeit besitzen.