Tribuni ita decreuerunt: si consul senatui de prouinciis permittit, stari eo quod senatus censuerit placet, nec de ea re ferri ad populum patiemur; si non permittit, qui de ea re sententiam recusabit dicere auxilio erimus.
von anna.lena.w am 25.08.2016
Die Tribunen haben folgenden Beschluss gefasst: Wenn der Konsul dem Senat die Entscheidung über die Provinzen überlässt, stimmen wir zu, dem zuzustimmen, was der Senat beschließt, und wir werden nicht zulassen, dass diese Angelegenheit dem Volk vorgelegt wird; wenn er dies nicht zulässt, werden wir jeden unterstützen, der sich weigert, zu dieser Frage Stellung zu nehmen.
von leila.936 am 25.07.2022
Die Tribunen haben beschlossen: Sofern der Konsul dem Senat bezüglich der Provinzen Erlaubnis erteilt, ist es erwünscht, demjenigen beizustehen, was der Senat beschließen wird, und wir werden nicht zulassen, dass diese Angelegenheit dem Volk vorgetragen wird; falls er keine Erlaubnis erteilt, werden wir demjenigen Beistand leisten, der sich weigert, in dieser Angelegenheit ein Urteil zu sprechen.