Atque ut curialibus praedae auferatur occasio, iubemus eos ad huiusmodi sollicitudinem adfectandam numquam accedere, sed designata officia tuis provisionibus examinata sollicitudinem praedictam implere.
von evelyne.m am 06.10.2020
Um Gerichtsbeamten Gelegenheiten zur Korruption zu nehmen, befehlen wir, dass sie niemals solche Aufgaben anstreben dürfen, sondern dass die bezeichneten Ämter, nach Prüfung durch Ihre Aufsicht, diese Verantwortlichkeiten wahrnehmen sollen.
von mattheo.i am 17.09.2020
Und damit den Gerichtsbeamten die Gelegenheit zur Plünderung genommen wird, befehlen wir, dass sie sich einer solchen Verantwortung niemals nähern, sondern dass die bezeichneten Ämter, nach Prüfung durch Ihre Verfügungen, die vorerwähnte Verantwortung erfüllen.