Quo honore perfunctis, cum iam missionem tenuerint, liberum otium damus, ut ad susceptionem vel cuiuslibet necessitatis officium minime devocentur.
von mathilda.r am 22.06.2017
Nachdem sie diese Ehre erfüllt und bereits ihre Entlassung erhalten haben, gewähren wir ihnen freie Muße, damit sie in keiner Weise zu irgendeiner notwendigen Dienstpflicht abgerufen werden können.
von frederic.s am 05.11.2015
Nach Beendigung ihrer Amtszeit und Erhalt ihrer Entlassung gewähren wir ihnen den vollständigen Ruhestand, wobei sichergestellt wird, dass sie für keinerlei notwendige Aufgaben mehr herangezogen werden können.