Quo honore perfunctis, cum iam missionem tenuerint, liberum otium damus, ut ad susceptionem vel cuiuslibet necessitatis officium minime devocentur.
von frederic.s am 05.11.2015
Nach Beendigung ihrer Amtszeit und Erhalt ihrer Entlassung gewähren wir ihnen den vollständigen Ruhestand, wobei sichergestellt wird, dass sie für keinerlei notwendige Aufgaben mehr herangezogen werden können.