Equos, qui publico cursui deputati sunt, non lignis vel fustibus, sed flagellis tantummodo agitari decernimus:
von pauline.r am 03.12.2014
Wir verfügen, dass Pferde, die für den öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, ausschließlich mit Peitschen, nicht aber mit Holzstöcken oder Knüppeln getrieben werden dürfen:
von johan.i am 04.03.2024
Die Pferde, die zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, verordnen wir, ausschließlich mit Peitschen und nicht mit Holzstücken oder Knüppeln anzutreiben: