Sed testamenta quidem ad similitudinem aliorum, qui ingenuitatis infulis decorantur, pro sua liceat eis condere voluntate.
von leander911 am 30.09.2013
Sie sollten berechtigt sein, ihr Testament nach ihrem eigenen Willen zu verfassen, wie andere Menschen, die die Privilegien der freien Geburt genießen.
von elyas962 am 07.02.2022
Aber fürwahr soll es ihnen erlaubt sein, Testamente nach Art anderer, die mit den Abzeichen des freien Standes geschmückt sind, nach ihrem eigenen Willen zu errichten.