In tali igitur peculio, quod quasi castrense appellatur, quibusdam personis licentia conceditur condere quidem testamenta, sed non quasi militibus pro voluerint modo, sed communi et licito et consueto ordine observando, quemadmodum constitutum fuerat in consulibus et praefectis legionum et praesidibus provinciarum et omnibus generaliter, qui in diversis dignitatibus vel administrationibus positi a nostra consequuntur manu vel ex publicis salariis quasdam largitates.
von henry.s am 30.01.2022
Bezüglich des in Zivildienst erworbenen Vermögens (sogenanntes quasi-militärisches Vermögen) ist bestimmten Personen erlaubt, Testamente zu errichten, jedoch müssen sie dabei die regulären, rechtmäßigen und üblichen Verfahren befolgen und nicht die Freiheit haben, die Soldaten beim Verfassen von Testamenten besitzen. Dies gilt für Konsuln, Legionskommandeure, Provinzgouverneure und generell für alle Beamten, die verschiedene Ränge oder Verwaltungspositionen innehaben und Zahlungen oder Bezüge entweder direkt von uns oder aus öffentlichen Mitteln erhalten.
von nico.847 am 13.02.2020
In einem solchen Peculium, das als quasi-militärisch bezeichnet wird, wird bestimmten Personen die Erlaubnis erteilt, Testamente zu errichten, jedoch nicht wie Soldaten nach Belieben, sondern unter Beachtung der gemeinsamen, rechtmäßigen und üblichen Ordnung, so wie es für Konsuln, Legionspräfekten, Provinzstatthalter und generell alle, die in verschiedenen Würden oder Verwaltungen eingesetzt sind und von unserer Hand oder aus öffentlichen Gehältern bestimmte Zuwendungen erhalten, festgelegt worden war.