Quia militibus quidem et veteranis testamenta facere in castrensi peculio undique concessum fuerat, sed militibus quidem in expeditione constitutis iure suo, veteranis autem iure communi:
von Marlen am 09.07.2022
Da es Soldaten und Veteranen von allen Seiten erlaubt gewesen war, Testamente über militärisches Eigentum zu errichten, und zwar Soldaten im Feldzug kraft eigenen Rechts, Veteranen jedoch nach gemeinem Recht:
von tilda8976 am 15.12.2022
Denn während sowohl Soldaten als auch Veteranen vollständig berechtigt waren, Testamente über ihr militärisches Vermögen zu errichten, konnten aktive Soldaten im Feldzug dies aufgrund ihrer besonderen Rechte tun, während Veteranen dem gemeinen Recht folgen mussten: