Et militibus nostris, centurionibus quoque ob flagitium militare damnatis non aliarum quam castrensium rerum testamenta facere permittitur et intestatis iure proprio succeditur a fisco.
von jessica.907 am 17.12.2016
Unsere Soldaten und Zenturionen, die wegen militärischen Fehlverhaltens verurteilt wurden, dürfen nur Testamente über ihr militärisches Eigentum errichten, und wenn sie ohne Testament sterben, fällt ihr Vermögen automatisch an die Staatskasse.
von tea.923 am 24.04.2019
Unseren Soldaten sowie Zenturionen, die wegen militärischen Fehlverhaltens verurteilt wurden, ist es erlaubt, Testamente nur über militärische Besitztümer zu errichten, und bei ihrem intestaten Ableben erfolgt die Erbfolge kraft Gesetzes durch den Fiskus.