Sed hae quidem personae testamenti faciendi habent potestatem in ipsis tamen tantummodo peculiis, quae iam enumerata sunt, id est quasi castrensibus.
von leah9942 am 07.10.2014
Jedoch haben diese Personen das Recht, ein Testament zu errichten, und zwar ausschließlich hinsichtlich des besonderen Vermögens, das wir bereits aufgelistet haben, nämlich Vermögen, das den Militäreinnahmen ähnelt.
von lennox919 am 24.07.2022
Aber diese Personen haben tatsächlich die Befugnis, ein Testament nur in jenen peculia zu errichten, die bereits aufgezählt wurden, das heißt in den quasi-castrensischen.