Sed et veterani, qui tempore quidem militiae sibi peculium adquisierunt, militiam autem deposuerunt, testari ( licito tamen modo) non prohibentur.
von jannick904 am 30.05.2015
Darüber hinaus dürfen Veteranen, die während ihres Militärdienstes eigene Ersparnisse angesammelt haben und inzwischen in Rente gegangen sind, ein Testament errichten (sofern sie dies auf rechtmäßige Weise tun).
von levi908 am 28.03.2020
Auch die Veteranen, die während ihrer Dienstzeit ein Peculium für sich erworben haben und den Militärdienst beendet haben, sind nicht daran gehindert, ein Testament zu errichten (jedoch nur auf rechtmäßige Weise).