In his itaque omnibus quasi castrensibus peculiis dubitabatur, si contra huiusmodi testamenta de inofficioso querellam extendi oportet.
von emilian.821 am 13.09.2021
Es bestand Unklarheit darüber, ob Beschwerden gegen Testamente mit militärähnlichem Privateigentum wegen Unbilligkeit eingereicht werden könnten.
von jayden.955 am 24.11.2019
In all diesen quasi-militärischen Besonderheiten wurde bezweifelt, ob gegen Testamente dieser Art die Beschwerde wegen pflichtwidriger Verfügung ausgedehnt werden sollte.