Officio magnitudinis tuae datis precibus postulante, ut numerariorum actus non in biennium, sed in unum annum statuatur, nostra pietas huiusmodi petitionibus adnuens dispositionem, quae promulgata fuerat super biennio, super uno tantummodo anno revocavit.
von leandro862 am 12.09.2017
Mit dem Ersuchen Eurer Größe durch eingereichte Bitten, dass der Dienst der Verwaltungsbeamten nicht für zwei Jahre, sondern für ein Jahr festgelegt werde, hat unser Wohlwollen, indem es solchen Bitten stattgibt, die Verfügung, die bezüglich der Zweijahresfrist erlassen worden war, nunmehr nur für ein Jahr aufgehoben.
von fillipp.s am 11.09.2020
Auf das formelle Ersuchen Ihres hohen Amtes, wonach Finanzbeamte nur ein Jahr statt zwei Jahre dienen sollen, haben wir gnädigerweise diesen Bitten stattgegeben und die vorherige Regelung zur zweijährigen Amtszeit dahingehend geändert, dass sie nunmehr nur ein Jahr beträgt.