Ii, qui ex officialibus quorumcumque officiorum geniti sunt, sive eorundem parentes adhuc sacramento tenentur sive iam dimissi erunt, in parentum militiam vocentur.
von lijas.929 am 19.07.2024
Diejenigen, die von Beamten verschiedener Dienststellen abstammen, sei es, dass ihre Eltern noch durch Eid gebunden sind oder bereits entlassen wurden, sollen in den Militärdienst der Eltern gerufen werden.
von ben828 am 05.03.2017
Diejenigen, die von Beamten jeglicher Dienststellen abstammen, sollen unabhängig davon, ob ihre Eltern noch durch Eid gebunden sind oder bereits entlassen wurden, zum gleichen Militärdienst verpflichtet werden.