Tunc enim velut necdum cingulo deposito sub militare iudice rem tractari finirique praecipimus, nisi principali beneficio specialiter indulto quidam ex his sese defendant.
von kim.o am 31.03.2020
In solchen Fällen verfügen wir, dass die Angelegenheit unter einem Militärrichter behandelt und abgeschlossen wird, als wären sie noch im aktiven Dienst, es sei denn, einige von ihnen haben eine besondere Erlaubnis vom Kaiser erhalten, sich anders zu verteidigen.
von mohamad.901 am 06.08.2017
Dann nämlich, als sei der Gürtel noch nicht abgelegt, befehlen wir, dass die Angelegenheit unter einem Militärrichter behandelt und abgeschlossen werde, es sei denn, einige verteidigen sich kraft eines speziell gewährten Hauptvorrechts.