Quisquis mancipium iuris alieni in tirocinio militiae scribi curaverit, convictus ac proditus auri libram aerario nostro cogatur inferre, mancipio scilicet domino, si factum ignoraverit, reddendo.
von nicklas903 am 23.12.2023
Wer veranlasst hat, dass ein fremder Sklave in den militärischen Dienst eingeschrieben wird, der wird, wenn er überführt und aufgedeckt wurde, gezwungen sein, dem Staatsschatz ein Pfund Gold zu zahlen, wobei der Sklave selbstverständlich dem Herrn zurückgegeben wird, falls dieser von der Tat nichts wusste.
von carolin837 am 28.11.2024
Jeder, der einen Sklaven fremden Rechts zur militärischen Ausbildung einschreiben lässt, wird, wenn er überführt und aufgedeckt wird, gezwungen sein, ein Pfund Gold in unsere Staatskasse zu zahlen, und der Sklave muss seinem Herrn zurückgegeben werden, wenn dieser von dieser Handlung keine Kenntnis hatte.