Nullus tiro vagus aut veteranus aut censibus obnoxius ad militiam accedat.
von jessica.8925 am 29.03.2017
Kein umherziehender Rekrut, kein Veteran und niemand, der der Volkszählung unterliegt, soll zum Militärdienst zugelassen werden.
von nicklas8991 am 22.07.2023
Weder umherziehende Rekruten, Veteranen noch Personen, die steuerpflichtig sind, dürfen dem Militär beitreten.