Tertius autem annus triginta praelatos iure deflebit, ita ut quartus exempto matriculae nullam veniam derelinquat.
von mariam.935 am 07.12.2019
Das dritte Jahr wird rechtmäßig dreißig Prälaten beweinen, sodass der vierte, durch Streichung aus dem Register, keine Gnade hinterlässt.
von eileen.a am 03.01.2019
Im dritten Jahr werden dreißig Kirchenoberhäupter sterben, was zu solch einer Verwüstung führt, dass im vierten Jahr, wenn ihre Namen aus den Aufzeichnungen gestrichen werden, keine Hoffnung mehr bleibt.