Sed aut cognitum sibi ingenuum unusquisque suscipiet, aut eum qui se liberum esse simulaverit a se submovebit metuens his quae statuta sunt obnoxius fieri.
von mathis.i am 20.03.2024
Jeder muss entweder nur freigeborene Personen annehmen, die er persönlich kennt, oder sich von jemandem fernhalten, der fälschlicherweise behauptet, frei zu sein, aus Angst, sich nach den geltenden Gesetzen strafbar zu machen.
von fabienne.b am 10.09.2013
Aber entweder wird jeder einen ihm bekannten Freien aufnehmen, oder er wird denjenigen, der sich fälschlicherweise als frei ausgegeben hat, von sich entfernen und fürchtet, den festgelegten Bestimmungen haftbar zu werden.