Si qui sine commeatu aliquo annum in penatibus propriis vel in quibuslibet locis desidiosa quiete transegerit, decem sequentibus postponatur:
von fynn.t am 03.09.2014
Wenn jemand ohne Erlaubnis ein Jahr in seinen eigenen Penaten oder an irgendeinem Ort in untätiger Ruhe verbracht hat, soll er den zehn folgenden [Personen/Rängen] nachgestellt werden.
von matthis834 am 06.09.2022
Wenn jemand ohne Erlaubnis ein Jahr untätig zu Hause oder anderswo verbringt, soll er um zehn Ränge zurückgestuft werden.