Si qui illustres honorarias dignitates quascumque sine actu caelitus impetrarunt, aequo animo suas domus hospitibus post hanc legem pandant pro tertia quae legibus praefinita est portione:
von victor941 am 10.03.2017
Sollten irgendwelche Illustren, die irgendwelche Ehrenwürden ohne tatsächlichen Dienst vom Himmel erhalten haben, mit billigendem Sinn ihre Häuser Gästen nach diesem Gesetz öffnen für den dritten Teil, der von Gesetzen vorgeschrieben ist:
von max.y am 17.06.2024
Wenn hervorragende Personen, die irgendwelche Ehrentitel vom Kaiser ohne tatsächlichen Dienst erhalten haben, bereitwillig ihre Häuser nach Inkrafttreten dieses Gesetzes Gästen öffnen, entsprechend dem gesetzlich festgelegten Drittel: