Praefectorii vero nec non et magistri militum duas domus suas habeant quoad vixerint hospitibus liberatas:
von linn.923 am 18.01.2015
Ehemalige Präfekten und Militärführer sollen zwei ihrer Häuser haben, die, solange sie leben, von Einquartierungen befreit sind.
von john.w am 10.07.2013
Ehemalige Präfekten und Militärbefehlshaber sind berechtigt, zwei ihrer Häuser lebenslang von verpflichtender Einquartierung freigestellt zu halten.